
Teil 3 - Bauliche Veränderung
Bauliche Veränderungen werden grundsätzlich im Beschlusswege genehmigt oder abgelehnt. Es müssen alle vom Beschluss beeinträchtigten Eigentümer, die im Grundbuch stehen, zustimmen. Im Einzelfall ist es möglich, dass tatsächlich alle Eigentümer zustimmen müssen, nämlich dann, wenn alle Eigentümer von der baulichen Veränderung betroffen sind. Beispiel: Anbauten oder Umbauten am bestehenden Gebäude.
Handelt es sich lediglich um Instandhaltung, Instandsetzung oder modernisierende Instandsetzung, so genügt die Beschlussfassung mit einfacher Mehrheit. (siehe hierzu Teil 2 dieser Serie - Der Beschluss)
Beispiel: Treppenhausanstrich, Erneuerung Klingelanlage.
Bei der Modernisierung oder Anpassung an den Stand der Technik muss der Beschluss mit einer qualifizierten Mehrheit genehmigt werden.
Beispiel: Instandsetzung der Heizung inklusive Anpassung an heutigen Stand der Technik.