23.07.2008

Gut zu wissen! Informationen aus dem Bereich Immobilienrecht

WEG: Der ausgeschiedene Eigentümer - Rechte und Pflichten

Bei einem Sondereigentumsverkauf scheidet der Veräußerer zum Zeitpunkt der Eigentumsumschreibung im Grundbuch aus der Eigentümergemeinschaft aus.

Mit dem Eigentumswechsel verliert der bisherige Eigentümer seine Rechte als Mitglied der Gemeinschaft. Er ist nicht mehr berechtigt, an einer Eigentümerversammlung teilzunehmen und/oder am Beschlussverfahren teilzunehmen.

Die Genehmigung der Abrechnung für das Vorjahr, in welchem er noch Mitglied der Eigentümergemeinschaft war, ist für ihn nicht verbindlich. Der ausgeschiedene Eigentümer kann aus der Abrechnung weder berechtigt noch verpflichtet werden. Schuldner ist  ausschließlich der neue Eigentümer!

Die Verpflichtungen des ausgeschiedenen Eigentümers, welche vor dem Zeitpunkt des Eigentümerwechsels entstanden sind, bleiben hingegen bestehen, zum Beispiel Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Gemeinschaft oder Dritten.

Übrigens: der ausgeschiedene Eigentümer kann nicht herangezogen werden, sollte der neue Eigentümer das Wohngeld nicht zahlen.