15.04.2010
BGH kann besser rechnen!
Neuerung zur Darstellung der Instandhaltungsrücklage
„Zuweisung zur Instandhaltungsrücklage“ taucht in den Wirtschaftsplänen und Abrechnungen als Ausgabe auf. Alle Fachleute, auch die Gerichte, haben das seit langem so gesehen. Dabei ist es nur linke Tasche rechte Tasche hat der BGH jetzt festgestellt. Und er hat recht damit. Die Abrechnungen müssen das zukünftig entsprechend berücksichtigen. Die Softwarelieferanten arbeiten an der Umstellung ihrer Programme.
Geld sparen die Wohnungseigentümer durch diese BGH-Entscheidung nicht. Sie können sich jetzt aber genauer informieren.
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Dipl.-Kfm. Josef Böing
Geschäftsführer Immobilienvermittlung
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