Das neue WEG - Die Serie - Die Beschluss-Sammlung (Teil 1)
Zum 01.07.2007 ist die WEG-Reform in Kraft getreten. Wir informieren Sie über wichtige Änderungen.
Teil 1 - Beschluss-Sammlung
Seit jeher musste der Verwalter von Eigentümergemeinschaften die Versammlungsprotokolle mit den darin enthaltenen Beschlüssen aufbewahren. Nun ist zusätzlich zum Zwecke der Verbesserung der Information und Transparenz eine gesonderte Beschluss-Sammlung zu führen.
Jeder Eigentümer oder ein von ihm bevollmächtigter Dritter hat das Recht, diese Beschluss-Sammlung einzusehen oder Kopien anzufordern. Die Pflicht zum Führen dieser Beschluss-Sammlung obliegt dem Verwalter, beziehungsweise dem Vorsitzenden der Wohnungseigentümerversammlung, so es keinen Verwalter geben sollte.
Inhalt der Beschluss-Sammlung: alle Beschlüsse der ordentlichen und außerordentlichen Versammlungen; Beschlüsse im schriftlichen Umlaufverfahren; Urteilsformeln wohnungseigentumsrechtlicher Entscheidungen.
Für die von uns verwalteten Eigentümergemeinschaften führen wir bereits seit einigen Jahren die nunmehr gesetzlich vorgeschriebenen Beschluss-Sammlungen. Gerade neue Eigentümer profitieren von dieser übersichtlichen und zweckmäßigen Sammlung, da sie sich schnell und umfassend über alle Vorgänge informieren können, ohne langwierig alle Versammlungsprotokolle zu studieren.
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